Übernahme Drohnengesetz

Erschienen am
Feb 8, 2023
geschrieben von
Mike Gisiger
Lesezeit
2 min
Kategorie
News

Mike Gisiger

ICT-Spezialist

Die Schweiz hat die europäische Drohnenregelung übernommen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Piloten und Benutzer von Drohnen und Modellflugzeugen müssen bei Geräten ab 250g Gewicht eine Haftpflichtversicherung abschließen mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Million. Privatkunden müssen eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, geschäftliche Kunden eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Geräten unter 250g Gewicht ist eine Grundversicherung bereits in der Haftpflichtversicherung enthalten.

Weitere Anpassungen per 01.01.2023:

  • Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht ab 250 g betreibt, muss sich ab registrieren und eine Onlineprüfung absolvieren. Registrierungspflichtig sind auch Besitzer von Drohnen unter 250 g, sofern diese mit einer Kamera ausgerüstet sind oder andere Personendaten bearbeiten können.
  • Neu gilt in der offenen Kategorie eine Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
  • Mindestalter von 16 Jahren. In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann von den nationalen Aufsichtsbehörden auf höchstens 12 Jahre gesenkt werden.
  • Kleine Drohnen – Ohne Einschränkung. Kleine Drohnen unter 250 g Fluggewicht können ohne Einschränkungen betrieben werden, ausser sie sind mit einer Kamera ausgerüstet.

Hier findest du einige Drohnenexemplare, welche unter 250g Fluggewicht besitzen.

Bist du unsicher darüber, ob du eine Haftpflichtversicherung hast oder möchtest verschiedene Gesellschaften vergleichen? Vereinbare ein kostenloses Telefonat mit einem unserer Kundenberater.

Quelle: drohnenverband.ch

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